Die Herstellungskosten für einen Gas-Hausanschluss werden auf Grundlage der
zurzeit gültigen "Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas-Netz GmbH" (Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck -NDAV-) berechnet. Diese senden wir Ihnen gerne auf Anforderung zu.
Berechnungsbeispiele für Hausanschlusskosten im Netzgebiet
der Oberhessengas-Netz GmbH
1. Einfamilienhaus (Heizungsanlage 17 kW) | |
Hausanschlusskosten DN 25 | 1.130,00 EUR |
Baukostenzuschuss (17 x 30,00 EUR/kW) | 510,00 EUR |
Zwischensumme | 1.640,00 EUR |
+ 19 % Mehrwertsteuer | 311,60 EUR |
GESAMT | 1.951,60 EUR |
2. Zweifamilienhaus (Heizungsanlage 23 kW) | |
Hausanschlusskosten DN 25 | 1.130,00 EUR |
Baukostenzuschuss (23 x 30,00 EUR/kW) | 690,00 EUR |
Zwischensumme | 1.820,00 EUR |
+ 19 % Mehrwertsteuer | 345,80 EUR |
GESAMT | 2.165,80 EUR |
3. Mehrfamilienhaus (Heizungsanlage 35 kW) | |
Hausanschlusskosten DN 25 | 1.130,00 EUR |
Baukostenzuschuss (35 x 30,00 EUR/kW) | 1.050,00 EUR |
Zwischensumme | 2.180,00 EUR |
+ 19 % Mehrwertsteuer | 414,20 EUR |
GESAMT | 2.594,20 EUR |
Gas-Hausanschlussleitungen DN 25 auf dem Privatgrundstück (z. B. Vorgarten) werden mit 80,00 EUR/lfm zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % (entsp. = 95,20 EUR/lfm) berechnet. In diesem Preis sind die Tiefbauarbeiten enthalten, die Oberflächenwiederherstellung jedoch nicht.
Gültig bei Herstellung eines Erdgas-Hausanschlusses im Bereich des vorhandenen Versorgungsnetzes ! Sollte die Verlegung einer Versorgungsleitung in der Straße erforderlich sein, werden die Hausanschlusskosten individuell ermittelt!!
Diese drei Beispiele sollen eine Orientierungshilfe darstellen. Für ein konkretes Angebot rufen Sie uns bitte an.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Erdgashausanschluss und beraten Sie kostenlos und unverbindlich:
Oberhessengas Netz GmbH
Netzplanung
Telefon: 0 60 31 / 72 77 - 76
Fax: 0 60 31 / 72 77 - 79
Email: netzplanung@oberhessengas-netz.de
Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 EnWG
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung den Grundversorger am 1. Juli 2018 für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist bis zum 30.09.2018 im Internet des Netzbetreibers zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Nach Auswertung der Datenbank wird hiermit die Oberhessische Gasversorgung GmbH als Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 bestimmt.
Oberhessische Gasversorgung GmbH Schulze-Delitzsch-Straße 1 61169 Friedberg Tel. (06031) 7277-0
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung den Grundversorger am 1. Juli 2021 für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist bis zum 30.09.2021 im Internet des Netzbetreibers zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Nach Auswertung der Datenbank wird hiermit die Oberhessische Gasversorgung GmbH als Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 bestimmt.
Oberhessische Gasversorgung GmbH Schulze-Delitzsch-Straße 1 61169 Friedberg Tel. (06031) 7277-0