Netzanschlusskosten

Die Herstellungskosten für einen Gas-Hausanschluss werden auf Grundlage der zur Zeit gültigen "Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas-Netz GmbH" (Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck -NDAV-) berechnet. Diese senden wir Ihnen gerne auf Anforderung zu.

Berechnungsbeispiele für Hausanschlusskosten im Netzgebiet der Oberhessengas-Netz GmbH

1. Einfamilienhaus (Heizungsanlage 17 kW)

Hausanschlusskosten DN 25

1.130,00 EUR

Baukostenzuschuss (17 x 30,00 EUR/kW)

510,00 EUR

Zwischensumme

1.640,00 EUR

+ 19 % Mehrwertsteuer

311,60 EUR

GESAMT

1.951,60 EUR


2. Zweifamilienhaus (Heizungsanlage 23 kW)

Hausanschlusskosten DN 25

1.130,00 EUR

Baukostenzuschuss (23 x 30,00 EUR/kW)

690,00 EUR

Zwischensumme

1.820,00 EUR

+ 19 % Mehrwertsteuer

345,80 EUR

GESAMT

2.165,80 EUR


3. Mehrfamilienhaus (Heizungsanlage 35 kW)

Hausanschlusskosten DN 25

1.130,00 EUR

Baukostenzuschuss (35 x 30,00 EUR/kW)

1.050,00 EUR

Zwischensumme

2.180,00 EUR

+ 19 % Mehrwertsteuer

414,20 EUR

GESAMT

2.594,20 EUR

Gas-Hausanschlussleitungen DN 25 auf dem Privatgrundstück (z. B. Vorgarten) werden mit 80,00 EUR/lfm zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % (entsp. = 95,20 EUR/lfm) berechnet. In diesem Preis sind die Tiefbauarbeiten enthalten, die Oberflächenwiederherstellung jedoch nicht.

Gültig bei Herstellung eines Erdgas-Hausanschlusses im Bereich des vorhandenen Versorgungsnetzes! Sollte die Verlegung einer Versorgungsleitung in der Straße erforderlich sein, werden die Hausanschlusskosten individuell ermittelt!!

Diese drei Beispiele sollen eine Orientierungshilfe darstellen. Für ein konkretes Angebot rufen Sie uns bitte an.

Ansprechpartner des Netzbetreibers

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Erdgashausanschluss und beraten Sie kostenlos und unverbindlich:

Oberhessengas Netz GmbH
Netzplanung 

Telefon: 06031 / 7277-76 
Fax: 06031 / 7277-79 

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Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 EnWG

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung den Grundversorger am 1. Juli 2024 für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist  bis zum 30.09.2024 im Internet des Netzbetreibers zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Nach Auswertung der Datenbank wird hiermit die Oberhessische Gasversorgung GmbH als Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 bestimmt.

Oberhessische Gasversorgung GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 1, 61169 Friedberg, Tel. 06031 / 7277-0