Ortsnetzgebiet

Folgende Städte und Gemeinden sind an das Gasverteilnetz der Oberhessengas Netz GmbH angeschlossen:

Wetterau

Gedern - Kerngemeinde
Hirzenhain - Kerngemeinde, Merkenfritz
Limeshain - Hainchen, Himbach, Rommelhausen
Nidda - Kernstadt, Bad-Salzhausen, Borsdorf, Eichelsdorf, Harb, Kohden, Ober-Schmitten, Unter-Schmitten
Ober Mörlen - Kerngemeinde
Wölfersheim - Kerngemeinde, Berstadt, Melbach, Södel, Wohnbach
Echzell - Grund Schwalheim

Landkreis Giessen

Grünberg - Kernstadt
Hungen - Kernstadt, Inheiden
Laubach - Kernstadt, Wetterfeld
Lich - Kernstadt, Bettenhausen, Birklar, Eberstadt, Langsdorf, Muschenheim

Vogelsbergkreis

Schotten - Kernstadt, Rainrod
Mücke- Atzenhain Industriegebiet Am Gottesrain

Die an das Netz der Oberhessengas Netz GmbH angeschlossenen Gasanlagen des Netzkunden müssen folgenden Richtlinien entsprechen:

  • den Regeln der Technik
  • den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
  • den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften
  • den gesetzlichen Bestimmungen

Der Netzkunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen.


Es gelten die Vorgaben der technischen Anschlussbedingungen, GDRM-Richtlinie und/oder die technischen Mindestanforderungen der Oberhessengas Netz GmbH

DownloadTechnische Anschlussbedingungen
DownloadBetrieb von kundeneigenen GDRM-Anlagen
DownloadAnlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz - Mindestanforderungen
DownloadAnlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz - Netzanschlussbegehren
DownloadNetzlängen
DownloadAusspeisepunkte an Letztverbraucher
DownloadAbrechnungsbrennwerte
DownloadGasabgabe
DownloadGradtagszahlen
DownloadTemperaturzonen
DownloadMarktgebietsmatrix
Netzkopplungspunkte

Zur Einspeisung in das Netz der Oberhessengas Netz GmbH stehen drei Netzkopplungspunkte (Übernahmestationen) zur Verfügung. Aufgrund der Netztopologie können nicht alle Kunden von jedem Netzkopplungspunkt aus versorgt werden.

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Gasbeschaffenheit

In das Versorgungsgebiet der Oberhessengas Netz GmbH wird H-Gas der 2. Gasfamilie gemäß DVGW
Arbeitsblatt G 260 eingespeist. Von Transportkunden eingespeistes Gas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen die zu den in der Tabelle genannten Werten kompatibel ist. Die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes -insbesondere G 260 und G 685- sind vom Kunden zu gewährleisten.

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Aktuelle Arbeiten zur Netzerweiterung

Im Netzgebiet der Oberhessengas Netz GmbH finden aktuell in folgenden Städten und Gemeinden Arbeiten zur Netzerweiterung statt:

1. Geplante Netzerweiterungen (vorbehaltlich ausreichendem Interesse/Anschlussdichte)
    Aktuell befinden sich keine Netzerweiterungen in Planung.

2. Netzerweiterungen (in Planung/im Bau)
    Aktuell befinden sich keine Netzerweiterungen im Bau.     

3. Verdichtungsmaßnahmen im Rahmen von Straßenbauarbeiten        

    keine

Gleichbehandlungsprogramm

Hier finden Sie den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Oberhessengas Netz GmbH und der Oberhessische Gasversorgung GmbH als PDF-Datei.

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Instandhaltungsmaßnahmen gem. GasNZV §20 (1) lit. 7

Aktuelle Arbeiten zur Netzerweiterung

Derzeit keine kapazitätsrelevante Arbeiten geplant.

Netzanschluss

Inkrafttreten der Niederdruck-Anschlussverordnung zum 08.11.2006
Anpassung der Ergänzenden Bedingungen

Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruck-Anschlussverordnung – NDAV) in  Kraft getreten.

Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die neue Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Oberhessengas Netz GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat.

Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung und die Anschlussnutzung.  Sie gilt für alle neuen sowie alle bestehenden Anschlussnutzungs- sowie Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb bereits angeschlossener Grundstücke begründet worden oder begründet werden. Soweit Netzanschlussverträge vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passt die Oberhessengas Netz GmbH diese vorbehaltlich § 29 Abs. 3 NDAV an die Vorschriften
der neuen Verordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes an.

Mit Wirkung zum 01.04.2009 wurden darüber hinaus die "Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas Netz
GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" sowie das dazugehörige Preisblatt geändert.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ( Niederdruckanschlussverordnung - NDAV ) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist"

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DownloadAllgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (ABLL)
Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 EnWG

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung den Grundversorger am 1. Juli 2021 für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist bis zum 30.09.2021 im Internet des Netzbetreibers zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Nach Auswertung der Datenbank wird hiermit die Oberhessische Gasversorgung GmbH als Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 bestimmt.

Oberhessische Gasversorgung GmbH 
Schulze-Delitzsch-Straße 1
61169 Friedberg

Tel. (06031) 7277-0


Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung den Grundversorger am 1. Juli 2024 für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist  bis zum 30.09.2024 im Internet des Netzbetreibers zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Nach Auswertung der Datenbank wird hiermit die Oberhessische Gasversorgung GmbH als Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 bestimmt.

Oberhessische Gasversorgung GmbH
Schulze-Delitzsch-Straße 1
61169 Friedberg
Tel. (06031) 7277-
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